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- 8
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- 22
- Fraktion
- Police Department

⚖️Teil 1 Regelwerk des San Andreas Police Department (SAPD)⚖️
§1 Grundsätze des SAPD
§1.1 Das San Andreas Police Department repräsentiert den Staat und ist entsprechend mit Disziplin, Ordnung und Professionalität zu führen. Jedes Mitglied hat diese Rolle ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln.§1.2 Jegliches Verhalten, das dem Ruf des SAPD schadet oder die Fraktion in ein negatives Licht stellt, ist strikt untersagt und wird konsequent geahndet.
§1.3 Entscheidungen im Dienst müssen jederzeit nachvollziehbar, realistisch und der Situation angemessen sein. Unüberlegtes oder unangemessenes Handeln wird nicht toleriert.
§1.4 Verstöße gegen dieses Regelwerk werden nicht auf die leichte Schulter genommen. Je nach Schwere ist mit deutlichen Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus der Fraktion zu rechnen.
§2 Dienstpflicht
§2.1 Während des Dienstes wird von jedem Mitglied volle Konzentration und Einsatzbereitschaft erwartet. Unaufmerksamkeit oder halbherziges Verhalten haben im SAPD keinen Platz.§2.2 Jedes Mitglied hat sicherzustellen, dass es jederzeit über Funk (Teamspeak Pflicht) erreichbar ist, um Anweisungen entgegennehmen und Unterstützung leisten zu können.
§2.3 Einsätze haben uneingeschränkte Priorität. Private Aktivitäten oder unnötige Ablenkungen während Einsätzen sind untersagt.
§2.4 Anweisungen von Vorgesetzten oder Einsatzleitern sind ohne Diskussion umzusetzen. Eigenmächtiges Ignorieren von Befehlen wird als schwerer Verstoß gewertet.
§3 Streifendienst
§3.1 Streifenfahrzeuge sind grundsätzlich mit mindestens zwei Beamten zu besetzen, um Sicherheit, Kontrolle und Struktur zu gewährleisten.§3.2 Trainees ist es strikt untersagt, eigenständig Streife zu fahren. Sie haben sich an erfahrene Beamte zu halten und deren Anweisungen zu folgen.
§3.3 Der Fahrer hat sich vollständig auf das Führen des Fahrzeugs zu konzentrieren und trägt Verantwortung für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr.
§3.4 Der Beifahrer übernimmt Funk, Kommunikation sowie Maßnahmen wie Wantedvergabe und Koordination der Situation.
§3.5 Streifendienstausnahme wären, wenn es keine Verbrecher gibt und die Spielerzahl um die 10 Leute beträgt kann man auch alleine zum Beispiel Graffitis oder Erpressungen entfernen.
§4 Einsatzverhalten
§4.1 Jede Situation ist zunächst ruhig und überlegt einzuschätzen. Unkontrolliertes Eingreifen oder unnötige Eskalationen sind zu vermeiden.§4.2 Maßnahmen müssen jederzeit verhältnismäßig bleiben. Übertriebene Gewalt oder unnötig harte Vorgehensweisen werden nicht toleriert.
§4.3 Unterstützung ist frühzeitig und nicht erst in kritischen Situationen anzufordern. Teamarbeit steht im Vordergrund.
§4.4 Bei größeren Lagen übernimmt ein Einsatzleiter die vollständige Kontrolle der Situation. Dessen Anweisungen sind ohne Ausnahme umzusetzen.
§5 Wanted-System
§5.1 Wanteds dürfen ausschließlich mit klarem Roleplay-Hintergrund vergeben werden. Unüberlegte oder falsche Vergaben werden streng geahndet.§5.2 Es ist verpflichtend, den korrekten Eintrag aus dem Wantedkatalog zu verwenden. Eigenmächtige Anpassungen sind nicht gestattet.
§5.3 Der betroffene Spieler ist klar und verständlich über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sowie die vergebenen Punkte zu informieren.
§5.4 Mit steigender Anzahl an Wantedpunkten ist automatisch von einer erhöhten Gefahrenlage auszugehen. Während bei niedrigen Punkten noch eine kontrollierte Vorgehensweise möglich ist, sind bei hohen Punkten verstärkte Maßnahmen sowie zusätzliche Einheiten zwingend erforderlich.
§6 Festnahmen
§6.1 Festnahmen sind stets im Roleplay einzuleiten und nachvollziehbar durchzuführen.§6.2 Vor einer Festnahme ist die Person zu kontrollieren und, sofern möglich, zu durchsuchen.
§6.3 Bei Widerstand ist angemessen zu reagieren, ohne die Verhältnismäßigkeit zu überschreiten.
§6.4 Die Rechte der festgenommenen Person sind im Roleplay mitzuteilen.
§6.5 Belehrung der festgenommenen Person
§6.5 Nach der Festnahme ist die betroffene Person im Roleplay über die Situation zu belehren. Dabei ist zu beachten, dass aktuell kein Anwaltssystem besteht und die Belehrung entsprechend angepasst erfolgt.§6.5.1 Die belehrte Person ist darüber zu informieren, dass sie sich aktuell in Polizeigewahrsam befindet und aufgrund eines begangenen Vergehens festgenommen wurde.
§6.5.2 Darüber hinaus ist der Person mitzuteilen, dass sie sich ruhig zu verhalten hat und den Anweisungen der Beamten Folge leisten muss.
§6.5.3 Eine klassische Rechtsbelehrung ist aufgrund fehlender anwaltlicher Strukturen nicht erforderlich, jedoch ist die Situation verständlich und nachvollziehbar zu erklären.
§7 Einsatz von Waffen
§7.1 Der Einsatz von Waffen ist ausschließlich bei einer tatsächlichen Gefährdungslage erlaubt.§7.2 Wenn möglich, ist zunächst auf weniger gefährliche Mittel wie den Taser zurückzugreifen.
§7.3 Der Taser darf nicht verwendet werden wenn schon auf euch geschossen wird, er darf nur verwendet werden wenn eine Person handgreiflich wird oder flüchten will.
§7.4 Vor dem Einsatz einer Waffe ist eine eindeutige Warnung auszusprechen.
§7.5 Missbräuchlicher oder übertriebener Waffeneinsatz wird als schweres Fehlverhalten gewertet.
§7.6 In akuten Gefahrenlagen, insbesondere bei schweren Straftaten wie Raubüberfällen, kann eine vorherige Warnung entfallen.
§8 Fahrzeuge
§8.1 Fraktionsfahrzeuge sind sorgfältig und verantwortungsvoll zu behandeln.§8.2 Spezielle oder leistungsstarke Fahrzeuge dürfen ausschließlich von entsprechend berechtigten Rängen genutzt werden.
§8.3 Zweckentfremdung oder fahrlässiger Umgang mit Fahrzeugen wird sanktioniert.
§8.4 Es sollte jederzeit nachvollziehbar sein, welcher Beamte zuletzt ein Fahrzeug genutzt hat und wem dieses zugeordnet ist.
§8.5 Nicht mehr benötigte oder zurückgelassene Fahrzeuge müssen immer zerstört oder am Police Department beim Fahrzeugwart (NPC am PD Parkplatz) zurückgegeben werden, denn es kann nicht immer ein Carrespawn gemacht werden.
§8.6 Mitglieder, die sich AFK im Dienst befinden, haben sicherzustellen, dass sie keine Fraktionsfahrzeuge unnötig blockieren. Das mehrstündige Verweilen in einem Fahrzeug während eines AFK-On-Duty-Zeitraums ist untersagt, da dadurch Fahrzeuge für aktive Mitglieder nicht verfügbar sind. Vor einem längeren AFK-Zeitraum ist das Fahrzeug ordnungsgemäß am Police Department zurückzugeben oder zu despawnen. Verstöße gegen diese Regelung werden intern dokumentiert und können mit einer Verwarnung geahndet werden.
§9 Funk
§9.1 Funkgespräche sind klar, strukturiert und auf das Wesentliche beschränkt zu halten.§9.2 Standort und aktuelle Lage sind regelmäßig durchzugeben, um eine koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen.
§9.3 Unnötiger oder störender Funkverkehr ist zu unterlassen.
§10 Task Forces
§10.1 Innerhalb des SAPD bestehen verschiedene Einheiten, die jeweils klar definierte Aufgabenbereiche haben. Diese Struktur dient der besseren Koordination und Effizienz.§10.2 Die Traffic Unit ist für den Streifendienst sowie Verkehrskontrollen zuständig und stellt die Grundversorgung im Alltag sicher.
§10.3 Die Crime Unit kümmert sich um Straftaten und unterstützt aktiv bei Festnahmen sowie der Umsetzung des Wanted-Systems.
§10.4 Die Kidnapping- und Hostage Unit wird bei Entführungen und Geiselnahmen eingesetzt und übernimmt insbesondere die Verhandlungsführung.
§10.5 Die SWAT-Einheit wird ausschließlich bei schweren Gefahrenlagen eingesetzt und führt gezielte Zugriffe durch.
§10.6 Bei einem Bombenalarm dürfen wir der Army nur bis zu 4 S.W.A.T. - Einheiten als Verstärkung schicken, dies ist bitte unter euch abzusprächen.
§10.7 Detectives übernehmen Ermittlungen, Observationen und verdeckte Einsätze im Hintergrund.


