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Kodex für den Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
Richtlinien für das Police Department und die San Andreas Army
1. Grundsätze
Die Staatsfraktionen handeln jederzeit nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Professionalität und Bürgernähe. Maßnahmen gegen Bürgerinnen und Bürger sind stets auf das notwendige Maß zu beschränken und müssen der jeweiligen Lage angemessen sein. Eine allgemeingültige „Verstärkung-/VS-Regelung“ wird aufgrund der vielfältigen Aufgabenbereiche der Staatsfraktionen bewusst nicht eingeführt. Entscheidungen sind situationsabhängig und nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.2. Zuständigkeiten und Einsatzschwellen
San Andreas Army
Die San Andreas Army wird bei Lagen ab 250 Wanteds (WPs) aktiv eingebunden und erhält eine legitimierte Schussfreigabe für flüchtige Verbrecher.Police Department
- Bei Personen mit weniger als 45 Wanteds wird versucht eine Lösung zu finden, ohne Gewalt anzuwenden.
- Ab 45 Wanteds erfolgt eine Vorwarnung durch das Police Department gefolgt von Konsequenzen (Schüssen).
- Eine Schussfreigabe kann ab 120 Wanteds (WPs) erteilt werden, auch ohne Vorwarnung
3. Umgang mit illegalen Gegenständen
Illegale Gegenstände, insbesondere Drogen, Waffen, Ressourcen (vom Bergarbeiter) und vergleichbare verbotene Güter, können im Rahmen rechtmäßiger Maßnahmen beschlagnahmt bzw. eingezogen werden.4. Beschuss- und Eingriffsregelung
Die Erlaubnis zum Einsatz der Schusswaffe erfolgt, nachdem von den Beamten eine Meldung abgegeben wurde, die eindeutig auf eine geplante Festnahme hindeutet. Wird eine Person aktiv beschossen oder befindet sich nachweislich unter Angriff, sind Angehörige der Staatsfraktionen berechtigt und verpflichtet, unterstützend einzugreifen, um die Situation zu stabilisieren und weitere Gefahren abzuwenden.5. Spezialeinheiten
SWAT
Der Einsatz des SWAT-Teams ist insbesondere bei:- Geiselnahmen,
- Bombendrohungen
- vergleichbaren Hochrisikosituationen (z.B. Belagerung SAPD, Deadzone)
Delta Force
Die Delta Force wird bei bestätigten Bombenlagen sowie vergleichbaren militärischen Bedrohungsszenarien eingesetzt.Wichtig: Es dürfen immer nur 3 Personen von einer Sondereinheit gleichzeitig aktiv sein!
⚠️ Bei Einsätzen oder Interaktionen mit der Freedom Front dürfen maximal vier Angehörige von Sondereinheiten beteiligt sein.
6. Einsatzgebiete und Camp-Verbot
Staatsfraktionen ist das gezielte und dauerhafte Aufhalten („Campen“) an gangspezifischen Orten untersagt. Hierzu zählen insbesondere:- Drogenlabore
- Gangreviere
- Produktionsstätten illegaler Güter
- Hehler
7. Las Venturas Deadzone und Sperrgebiete
Las Venturas Deadzone
Innerhalb ausgewiesener Deadzones darf das Police Department als unterstützende Einheit der San Andreas Army tätig werden.Temporäre Sperrgebiete
Staatsfraktionen sind berechtigt, bei außergewöhnlichen Gefahrenlagen Sperrgebiete auszurufen. Personen, die sich trotz Aufforderung innerhalb eines aktiven Sperrgebiets aufhalten, können entsprechend sanktioniert werden und Wanteds erhalten.Feste Sperrgebiete
Militärische Einrichtungen und Stützpunkte gelten dauerhaft als Sperrgebiete. Das unbefugte Betreten kann unmittelbar geahndet werden. Folgende Standorte gehören hierzu:- Area 69 (Hauptquartier)
- Easter Basin Naval Station (San Fierro Flugzeugträger)
8. Einsatz schwerer Militärfahrzeuge
Hunter und Hydra
Der Einsatz von Hunter- und Hydra-Luftfahrzeugen ist ausschließlich innerhalb aktiver Sperrgebiete zulässig. Die einzige Ausnahme hierbei ist der Auftrag einen Schmuggler (Piloten) aufzuhalten.Panzer
Panzer dürfen ausschließlich in folgenden Bereichen genutzt werden:- innerhalb des Hauptquartieres der San Andreas Army (Area69)
- innerhalb der aktiven Las Venturas Deadzone
9. Taser-Regelung
Der Einsatz eines Tasers ist ausschließlich in angemessenen und verhältnismäßigen Situationen gestattet, insbesondere:- gegen flüchtende Personen,
- bei Missachtung rechtmäßiger Anweisungen,
- zur Gefahrenabwehr ohne unmittelbare Kampfhandlung.
- während eines aktiven Schussgefechts (sobald der erste Schuss gefallen ist!)
- oder in sonstigen Situationen, in denen der Einsatz unverhältnismäßig wäre
10. Vermummung und Gefahr im Verzug
Maskierte oder vermummte Personen können als potenzielle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eingestuft werden. Im Rahmen des Vermummungsverbots dürfen entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, insbesondere bei:- Gefahr im Verzug
- Terrorismusverdacht
- schweren Straftaten
11. Waffenrecht
- Das offene Führen oder Verwenden von Waffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich untersagt.
- Das Mitführen von Waffen ist nur mit einer gültigen (entsprechenden) Waffenlizenz gestattet.
- Der Einsatz von Waffen ist ausschließlich in gesetzlich bzw. dienstlich legitimierten Situationen zulässig.
12. Umgang mit Gangs und Gruppierungen
Personen, die erkennbar einer Gruppierung oder Gang angehören, jedoch keine aktive Straftat begehen oder eine konkrete Gefahr darstellen, werden nicht allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit kontrolliert, verfolgt oder sanktioniert.13. Überfälle/Einbrüche
Überfälle sind ab 21:00 Uhr (serverseitig) zulässig. Unabhängig davon stellen sie weiterhin Straftaten dar und werden durch das Police Department konsequent geahndet. Bei einem Einbruch in ein Chemikalienlager oder einem Raubüberfall, sind Staatsbeamte bemächtigt von Schusswaffen gebrauch zu machen.14. Allgemeine Verkehrskontrollen
Bei allgemeinen Verkehrskontrollen wird von Bürgerinnen und Bürgern erwartet:- Kooperation mit den Einsatzkräften
- Vorlage eines gültigen Personalausweises
- Vorlage erforderlicher Lizenzen (Führerschein)
- Einhaltung der Verkehrsregeln
- Führen eines verkehrssicheren und funktionstüchtigen Fahrzeugs
15. Verhaltenskodex zwischen dem Staat und der Freedom Front
Der Verhaltenskodex zwischen dem Staat und der Freedom Front wird gesondert behandelt. In sämtlichen Situationen zwischen dem Staat und der Freedom Front gilt folgender Kodex:Verhaltenskodex zwischen dem Staat und der Freedom Front
§1 Einordnung der Freedom Front
(1) Es gibt keinen Unterschied zwischen Zivilisten und der Freedom Front.
(2) Die Freedom Front werden in genau dem selben Strafmaß bestraft, wie Zivilisten.
§2 Allgemeines Verhalten zwischen allen Kodex-Fraktionen
(1) Freedom Front müssen ihre Masken während rebellischen Aktionen tragen.
(2) Freedom Front (maskiert) dürfen jederzeit sofort durch Mitglieder der San Andreas Army beschossen werden.
(3) Das Auf- sowie Absetzen von Masken fällt unter die Situationsregelung, dementsprechend darf sich erst 2 Minuten nach Ende einer Situation maskiert/demaskiert werden.
(4) Sowohl Beamte als auch Freedom Front dürfen keine Unterstützung von außenstehenden Personen/Fraktionen oder Off-Duty Beamten erhalten.
(4.1) Bei geplanten Aktionen, beispielsweise Aufständen, dürfen Freedom Front unterstützt werden. Hierzu zählen keine rebellische Aktionen.
(4.2) Freedom Front dürfen nicht als Unterstützer anderer Fraktionen oder Zivilisten in DM-Situationen mitwirken.
(4.3) Nach Beendigung einer DM-Situation gilt die Situationsregelung, Beschuss und Verfolgung der betroffenen Partei sind die folgenden 2 Minuten untersagt.
(5) Freedom Front dürfen kein aktives Bündnis mit anderen Fraktionen haben. Ausnahme hierbei sind verdeckte wirtschaftliche Bündnisse.
(6) Bohrer der Freedom Front dürfen ausschließlich in Gewässern innerhalb der Map platziert werden.
(7) Das Spawncampen während eines C4-Raubs in der Army Base ist untersagt. Das Feuer darf erst eröffnet werden, sobald sich ein Beamter unmittelbar auf der Rampe (Verbindung zum Baseinnenraum) befindet.
(7.1) Sollte ein Beamter erkenntlich in die Base laufen, so entfällt Punkt (7) und der Beschuss darf dann auch im Baseinnenraum gesucht werden
§3 Regelungen bei Platzierung einer Bombe
(1) Der Kampf mit den beteiligten Staatsdienern muss während der Verteidigung einer Bombe stets gesucht werden.
(1.1) Hierbei muss sichergestellt werden, dass die Beamten jederzeit die Möglichkeit haben, an die Farbe des Drahtes zu gelangen.
(2) Eine Bombe muss, je nach Situation und Lage, in folgenden Intervallen gelegt werden:
§4 Regelungen bei Sperrgebieten
(1) Ein Sperrgebiet gilt erst ab dem Zeitpunkt, wo eine entsprechende Government-Meldung /gov) seitens der Staates ausgerufen wird.
(2) Feste Sperrgebiete existieren durchgehend und müssen weder abgesperrt noch können diese aufgehoben werden.
(2.1) Als feste Sperrgebiete gelten das Staatsgefängnis, die Base des PDs, Waffentransporte der Army und die Army Base.
(3) Beamte innerhalb eines existenten Sperrgebietes dürfen durch Mitglieder der Freedom Front direkt angegriffen werden.
(3.1) Auf Beamte, welche deutlich erkennbar ein Sperrgebiet aufstellen, ist ebenso der direkte Beschuss gestattet.
(4) Sollte eine Partei von außerhalb des Sperrgebietes ein Ziel innerhalb des Sperrgebietes angreifen, so ist es der jeweiligen Gegenpartei gestattet den Angriff auf die initiierende Partei zu erwidern.
(4.1) Spieler, welche sich im Sperrgebiet befanden, dieses jedoch innerhalb der Situation verlassen, dürfen während der gesamten Situation weiterhin angegriffen werden.
(5.) Sollte ein Sperrgebiet ausrufen werden, so bleibt dieses bestehen und kann nicht von der Freedom Front zerstört werden.
§5 Verhalten bei Roleplay-Situationen
(1) Freedom Front ist es untersagt in offensichtliche RP-Situationen mit beteiligten Nicht-Staatsmitgliedern (Zivilisten, SARDler & Gang/Mafia-Mitglieder) einzugreifen.
§6 Fraktionsspezifische Regelungen
(1) Beamte des SAPD dürfen, mit Ausnahme der nachfolgenden Punkte, nicht durch die Freedom Front beschossen werden.
(1.1) Sollte sich ein Beamter des SAPD in eine terroristische Aktion oder eine Situation zwischen einer anderen Partei und den Freedom Fronteinmischen, entfällt die unter Punkt (1) genannte Regel.
(1.2) Sollte sich ein Beamter des SAPD mit einem Agenten der Army oder alleine in einem Fahrzeug des Army befinden, entfällt die unter Punkt (1) genannte Regel.
(2) Das SWAT darf, während rebellischer Aktionen, nur innerhalb eines bestehenden Sperrgebietes agieren, ein Aufenthalt am Ort des potentiellen Sperrgebietes steht dem nicht entgegen.
(2.1) Im Falle einer rebellischen Aktion ist die Gesamttruppenstärke von SWAT und Delta Force auf eine Maximalanzahl von 4 anwesenden Mitgliedern begrenzt.
(2.2) Als rebellische Aktion werden die Systeme und Rechte der Terrors gewertet.
(2.3) Sollte ein SWAT-Mitglied Schaden durch einen gegnerischen Angriff nehmen, darf sich das SWAT während dieser Situation verteidigen, auch wenn noch kein Sperrgebiet besteht.
(3) Sollte der Staat mit mindestens zwei Leuten in Überzahl sein, ist die Nutzung des Hunters bzw. der Hydra bei gezielten Aktionen wie Bomben- oder C4-Raub ebenfalls verboten.
(4) Das Beschießen von Wänden mit dem Hunter bzw. der Hydra, um Mitglieder der Freedom Front durch Explosionsschaden hinter Wänden zu schädigen, ist verboten.
(5) Beamte des SAPD dürfen erst nach Aufforderung einer Demaskierung das Feuer auf maskierte Freedom Front Mitglieder eröffnen,
(6) Die San Andreas Army ist ausschließlich für die Ausrüstungsversorgung der Staatsfraktionen zuständig, während die Freedom Front ausschließlich die Ausrüstungsversorgung der kriminellen Gruppierungen übernimmt.
(1) Es gibt keinen Unterschied zwischen Zivilisten und der Freedom Front.
(2) Die Freedom Front werden in genau dem selben Strafmaß bestraft, wie Zivilisten.
§2 Allgemeines Verhalten zwischen allen Kodex-Fraktionen
(1) Freedom Front müssen ihre Masken während rebellischen Aktionen tragen.
(2) Freedom Front (maskiert) dürfen jederzeit sofort durch Mitglieder der San Andreas Army beschossen werden.
(3) Das Auf- sowie Absetzen von Masken fällt unter die Situationsregelung, dementsprechend darf sich erst 2 Minuten nach Ende einer Situation maskiert/demaskiert werden.
(4) Sowohl Beamte als auch Freedom Front dürfen keine Unterstützung von außenstehenden Personen/Fraktionen oder Off-Duty Beamten erhalten.
(4.1) Bei geplanten Aktionen, beispielsweise Aufständen, dürfen Freedom Front unterstützt werden. Hierzu zählen keine rebellische Aktionen.
(4.2) Freedom Front dürfen nicht als Unterstützer anderer Fraktionen oder Zivilisten in DM-Situationen mitwirken.
(4.3) Nach Beendigung einer DM-Situation gilt die Situationsregelung, Beschuss und Verfolgung der betroffenen Partei sind die folgenden 2 Minuten untersagt.
(5) Freedom Front dürfen kein aktives Bündnis mit anderen Fraktionen haben. Ausnahme hierbei sind verdeckte wirtschaftliche Bündnisse.
(6) Bohrer der Freedom Front dürfen ausschließlich in Gewässern innerhalb der Map platziert werden.
(7) Das Spawncampen während eines C4-Raubs in der Army Base ist untersagt. Das Feuer darf erst eröffnet werden, sobald sich ein Beamter unmittelbar auf der Rampe (Verbindung zum Baseinnenraum) befindet.
(7.1) Sollte ein Beamter erkenntlich in die Base laufen, so entfällt Punkt (7) und der Beschuss darf dann auch im Baseinnenraum gesucht werden
§3 Regelungen bei Platzierung einer Bombe
(1) Der Kampf mit den beteiligten Staatsdienern muss während der Verteidigung einer Bombe stets gesucht werden.
(1.1) Hierbei muss sichergestellt werden, dass die Beamten jederzeit die Möglichkeit haben, an die Farbe des Drahtes zu gelangen.
(2) Eine Bombe muss, je nach Situation und Lage, in folgenden Intervallen gelegt werden:
- 5 Minuten-Intervall
Orte, welche ohne Hilfsmittel erreichbar sind und in Los Santos oder Las Venturas liegen. - 10 Minuten-Intervall
Orte, welche nicht ohne Hilfsmittel erreichbar sind oder in San Fierro liegen.
§4 Regelungen bei Sperrgebieten
(1) Ein Sperrgebiet gilt erst ab dem Zeitpunkt, wo eine entsprechende Government-Meldung /gov) seitens der Staates ausgerufen wird.
(2) Feste Sperrgebiete existieren durchgehend und müssen weder abgesperrt noch können diese aufgehoben werden.
(2.1) Als feste Sperrgebiete gelten das Staatsgefängnis, die Base des PDs, Waffentransporte der Army und die Army Base.
(3) Beamte innerhalb eines existenten Sperrgebietes dürfen durch Mitglieder der Freedom Front direkt angegriffen werden.
(3.1) Auf Beamte, welche deutlich erkennbar ein Sperrgebiet aufstellen, ist ebenso der direkte Beschuss gestattet.
(4) Sollte eine Partei von außerhalb des Sperrgebietes ein Ziel innerhalb des Sperrgebietes angreifen, so ist es der jeweiligen Gegenpartei gestattet den Angriff auf die initiierende Partei zu erwidern.
(4.1) Spieler, welche sich im Sperrgebiet befanden, dieses jedoch innerhalb der Situation verlassen, dürfen während der gesamten Situation weiterhin angegriffen werden.
(5.) Sollte ein Sperrgebiet ausrufen werden, so bleibt dieses bestehen und kann nicht von der Freedom Front zerstört werden.
§5 Verhalten bei Roleplay-Situationen
(1) Freedom Front ist es untersagt in offensichtliche RP-Situationen mit beteiligten Nicht-Staatsmitgliedern (Zivilisten, SARDler & Gang/Mafia-Mitglieder) einzugreifen.
§6 Fraktionsspezifische Regelungen
(1) Beamte des SAPD dürfen, mit Ausnahme der nachfolgenden Punkte, nicht durch die Freedom Front beschossen werden.
(1.1) Sollte sich ein Beamter des SAPD in eine terroristische Aktion oder eine Situation zwischen einer anderen Partei und den Freedom Fronteinmischen, entfällt die unter Punkt (1) genannte Regel.
(1.2) Sollte sich ein Beamter des SAPD mit einem Agenten der Army oder alleine in einem Fahrzeug des Army befinden, entfällt die unter Punkt (1) genannte Regel.
(2) Das SWAT darf, während rebellischer Aktionen, nur innerhalb eines bestehenden Sperrgebietes agieren, ein Aufenthalt am Ort des potentiellen Sperrgebietes steht dem nicht entgegen.
(2.1) Im Falle einer rebellischen Aktion ist die Gesamttruppenstärke von SWAT und Delta Force auf eine Maximalanzahl von 4 anwesenden Mitgliedern begrenzt.
(2.2) Als rebellische Aktion werden die Systeme und Rechte der Terrors gewertet.
(2.3) Sollte ein SWAT-Mitglied Schaden durch einen gegnerischen Angriff nehmen, darf sich das SWAT während dieser Situation verteidigen, auch wenn noch kein Sperrgebiet besteht.
(3) Sollte der Staat mit mindestens zwei Leuten in Überzahl sein, ist die Nutzung des Hunters bzw. der Hydra bei gezielten Aktionen wie Bomben- oder C4-Raub ebenfalls verboten.
(4) Das Beschießen von Wänden mit dem Hunter bzw. der Hydra, um Mitglieder der Freedom Front durch Explosionsschaden hinter Wänden zu schädigen, ist verboten.
(5) Beamte des SAPD dürfen erst nach Aufforderung einer Demaskierung das Feuer auf maskierte Freedom Front Mitglieder eröffnen,
(6) Die San Andreas Army ist ausschließlich für die Ausrüstungsversorgung der Staatsfraktionen zuständig, während die Freedom Front ausschließlich die Ausrüstungsversorgung der kriminellen Gruppierungen übernimmt.
Fazit
Ziel dieses Kodex ist die Schaffung klarer, nachvollziehbarer und fairer Regeln für das Zusammenspiel zwischen Staatsfraktionen und der Zivilbevölkerung sowie die Gewährleistung eines ausgewogenen und realitätsnahen Rollenspiels. Bei Verstößen meldet euch bitte zuerst bei einer zuständigen Führungsperson der Fraktion -- die administrative Ebene sollte immer der letzte Ausweg in einer solchen Beschwerde sein. Dienstliche Beschwerden können per Antrag im Forum in den entsprechenden Bereichen (z.B. Beschwerden) gepostet werdenMit freundlichen Grüßen
Führungsebene des Police Departments & San Andreas Army
Führungsebene des Police Departments & San Andreas Army

